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Kulturtaxe und Tourismus-Tax Hamburg City-Tax

Kultur- und Tourismustaxengesetz Hamburg

 

http://www.hamburg.de/fb/nav-steuern-2013/3742264/kttg2013/

 

Kurzinfo:

http://www.hamburg.de/contentblob/3742362/data/kttg-infoblatt.pdf

 

Berechnung:

Der Steuersatz berechnet sich nach dem Nettoentgelt (ohne Umsatzsteuer) für die

Übernachtung. Dabei ist eine Staffelung vorgesehen.

Die Steuer beträgt je Übernachtungsgast bei einem Nettoentgelt von bis zu

10 Euro ___________________________________ 0 Euro,

25 Euro ___________________________________ 0,50 Euro,

50 Euro ___________________________________ 1 Euro,

100 Euro ___________________________________ 2 Euro,

150 Euro ___________________________________ 3 Euro,

200 Euro ___________________________________ 4 Euro.

 

Je weitere angefangene 50 Euro Nettoentgelt erhöht sich die Steuer um jeweils einen Euro.

Bei einem Nettoentgelt von 45 Euro würde z.B. eine Kultur- und Tourismustaxe von 1 Euro

anfallen, bei 130 Euro wären es 3 Euro und bei 280 Euro eine Kultur- und Tourismustaxe

von 6 Euro.

Zu beachten ist, dass die Steuer pro Person anfällt, nicht pro Zimmer. Wird ein Zimmer

durch mehrere Personen genutzt, ist der Gesamtpreis nach Personen aufzuteilen. Wenn

also z.B. zwei Personen ein Doppelzimmer für 100 Euro nutzen, entfällt auf jeden 50 Euro,

womit zweimal 1 Euro Kultur- und Tourismustaxe entsteht. Eine abweichende Aufteilung des

Zimmerpreises ist zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen, z.B. wenn ein Kleinkind

gemeinsam mit seinen Eltern in einem Doppelzimmer übernachtet.

 

Schulen:

Eine Übernachtung von Schülern ist nicht steuerpflichtig, wenn es sich um eine

teilnahmepflichtige Schulveranstaltung handelt. Ebenso werden Aufenthalte von Studenten

nicht erfasst, wenn die Übernachtung zu verbindlich vorgeschriebenen

Studienveranstaltungen zwingend erforderlich ist. Steuerfrei sind auch Übernachtungen, die

zu Aus- oder Fortbildungszwecken sowie zur Ablegung einer beruflichen Prüfung zwingend

erforderlich sind.