Kultur- und Tourismustaxengesetz Hamburg
http://www.hamburg.de/fb/nav-steuern-2013/3742264/kttg2013/
Kurzinfo:
http://www.hamburg.de/contentblob/3742362/data/kttg-infoblatt.pdf
Berechnung:
Der Steuersatz berechnet sich nach dem Nettoentgelt (ohne Umsatzsteuer) für die
Übernachtung. Dabei ist eine Staffelung vorgesehen.
Die Steuer beträgt je Übernachtungsgast bei einem Nettoentgelt von bis zu
10 Euro ___________________________________ 0 Euro,
25 Euro ___________________________________ 0,50 Euro,
50 Euro ___________________________________ 1 Euro,
100 Euro ___________________________________ 2 Euro,
150 Euro ___________________________________ 3 Euro,
200 Euro ___________________________________ 4 Euro.
Je weitere angefangene 50 Euro Nettoentgelt erhöht sich die Steuer um jeweils einen Euro.
Bei einem Nettoentgelt von 45 Euro würde z.B. eine Kultur- und Tourismustaxe von 1 Euro
anfallen, bei 130 Euro wären es 3 Euro und bei 280 Euro eine Kultur- und Tourismustaxe
von 6 Euro.
Zu beachten ist, dass die Steuer pro Person anfällt, nicht pro Zimmer. Wird ein Zimmer
durch mehrere Personen genutzt, ist der Gesamtpreis nach Personen aufzuteilen. Wenn
also z.B. zwei Personen ein Doppelzimmer für 100 Euro nutzen, entfällt auf jeden 50 Euro,
womit zweimal 1 Euro Kultur- und Tourismustaxe entsteht. Eine abweichende Aufteilung des
Zimmerpreises ist zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen, z.B. wenn ein Kleinkind
gemeinsam mit seinen Eltern in einem Doppelzimmer übernachtet.
Schulen:
Eine Übernachtung von Schülern ist nicht steuerpflichtig, wenn es sich um eine
teilnahmepflichtige Schulveranstaltung handelt. Ebenso werden Aufenthalte von Studenten
nicht erfasst, wenn die Übernachtung zu verbindlich vorgeschriebenen
Studienveranstaltungen zwingend erforderlich ist. Steuerfrei sind auch Übernachtungen, die
zu Aus- oder Fortbildungszwecken sowie zur Ablegung einer beruflichen Prüfung zwingend
erforderlich sind.
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