Flexible Stornobedingungen während der Corona-Pandemie
Flexible Stornobedingungen während der Corona-Pandemie:
Service bei der Planung
- ausführliche Beratung
- verlängerte Optionsfristen
- flexible Stornobedingungen
Kostenlose pandemiebedingte Stornierungen bei der Buchung von Einzelleistungen (Unterkunft) in folgenden Fällen:
- Beherbergungsverbote
- Einreiseverbote oder Grenzschließungen (abh. vom Reiseziel)
Kostenlose pandemiebedingte Stornierungen bei der Buchung einer Pauschalreise (Unterkunft und Beförderung) in folgenden Fällen:
- § 651 h BGB (Pauschalreiserecht): Eine kostenlose Stornierung ist möglich, wenn "am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären."
- Dazu gehören in der Regel:
- Beherbergungsverbote
- Einreiseverbote
- Grenzschließungen
- Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes
- Quarantänepflicht am Reiseziel
- Busreisen: Beförderungsverbote (Strecke vom Abfahrtsort zum Reiseziel) oder erhebliche Beeinträchtigungen
- Flugreisen: Behördliche Verbote
- Bei Schul- und Klassenfahrten, sofern dies vereinbart wurde, zusätzlich: Reiseverbot durch das zuständige Kultus- oder Bildungsministerium.
Service-Leistungen bei der Buchung einer Pauschalreise:
- Übernahme der Mehrkosten für eine am Reiseziel behördlich angeordnete Quarantäne im gesetzlichen Rahmen (bis zu 3 Übernachtungen)
- Organisation eines alternativen Rücktransports, wenn ein aufgrund behördlicher Anordnungen ein vorzeitiger Reiseabbruch erforderlich werden sollte.