Kulturförderabgabe Köln City-Tax
Kulturförderabgabe Köln
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtfinanzen/kulturfoerderabgabe
Satzung
http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/satzung_kulturf__rderabgabe_20121219.pdf
(Fassung vom 23.09.2010 mit den Änderungen vom 19.12.2012)
Berechnung
(1) Die Kulturförderabgabe beträgt 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.
(2) Sofern die Aufteilung einer Gesamtrechnung in Beherbergungsentgelt und Entgelt
für sonstige Dienstleistungen ausnahmsweise nicht möglich ist, gilt als
Bemessungsgrundlage bei
a) einem Beherbergungsbetrieb mit Pauschalpreis (Übernachtung / Frühstück
bzw. Halb- oder Vollpension): der Betrag der Gesamtrechnung abzüglich einer
Pauschale von 7,00 EUR für Frühstück und je 10,00 EUR für Mittagessen und
Abendessen je Gast und Mahlzeit,
Ausnahmen
Von der Besteuerung sind Aufwendungen für Übernachtungen ausgenommen,
wenn die Beherbergung beruflich zwingend erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn
ohne die entgeltliche Beherbergung die Berufsausübung, gewerbliche Tätigkeit oder
freiberufliche Tätigkeit nicht ausgeübt und deshalb Einkommen nicht erwirtschaftet
werden könnte (zwingende berufliche Veranlassung). Wird für mehrere
Beherbergungsgäste eine gemeinsame Beherbergungsmöglichkeit gebucht, wird
lediglich der Mehraufwand für die Beherbergungsgäste besteuert, für die keine
zwingende berufliche Veranlassung gegeben ist
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