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Kulturförderabgabe Köln City-Tax

Kulturförderabgabe Köln

 

http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtfinanzen/kulturfoerderabgabe

 

Satzung

http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/satzung_kulturf__rderabgabe_20121219.pdf

(Fassung vom 23.09.2010 mit den Änderungen vom 19.12.2012)

 

Berechnung

(1) Die Kulturförderabgabe beträgt 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.

(2) Sofern die Aufteilung einer Gesamtrechnung in Beherbergungsentgelt und Entgelt

für sonstige Dienstleistungen ausnahmsweise nicht möglich ist, gilt als

 

Bemessungsgrundlage bei

a) einem Beherbergungsbetrieb mit Pauschalpreis (Übernachtung / Frühstück

bzw. Halb- oder Vollpension): der Betrag der Gesamtrechnung abzüglich einer

Pauschale von 7,00 EUR für Frühstück und je 10,00 EUR für Mittagessen und

Abendessen je Gast und Mahlzeit,

 

Ausnahmen

Von der Besteuerung sind Aufwendungen für Übernachtungen ausgenommen,

wenn die Beherbergung beruflich zwingend erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn

ohne die entgeltliche Beherbergung die Berufsausübung, gewerbliche Tätigkeit oder

freiberufliche Tätigkeit nicht ausgeübt und deshalb Einkommen nicht erwirtschaftet

werden könnte (zwingende berufliche Veranlassung). Wird für mehrere

Beherbergungsgäste eine gemeinsame Beherbergungsmöglichkeit gebucht, wird

lediglich der Mehraufwand für die Beherbergungsgäste besteuert, für die keine

zwingende berufliche Veranlassung gegeben ist